
Einführung zum MVG der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD)
Das MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz) der EKD ist ein Kirchengesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland. Das Mitarbeitervertretungsgesetz regelt die betriebliche Mitbestimmung in den Arbeitsverhältnissen der EKD auf Bundesebene und der Gliedkirchen der EKD. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die einzelnen Mitgliedskirchen der EKD das MVG jeweils durch eigene Kirchengesetzgebung in ihrem Rechtsbereich umgesetzt haben.
Auch in den Diakonischen Werken der Mitgliedskirchen gilt das MVG.
Gliedkirchen der EKD
Die EKD ist keine Zentralkirche, wie etwa die römisch-katholische Kirche (diese hat in Deutschland ihr eigenes MVG). Es handelt sich vielmehr um einen Zusammenschluss diverser protestantischer Landeskirchen. Das Gebiet der Landeskirchen orientiert sich allerdings nicht durchweg an den heutigen Grenzen der Bundesländer. Es orientiert sich an historischen Grenzen ehemaliger Länder und Herrschaften des Deutschen Kaiserreiches. So findet sich etwa heute noch eine Kirche von Hessen-Nassau.
Varianten des MVG
Die einzelnen Gliedkirchen haben das MVG (Mitarbeitervertretungsgesetz) der EKD übernommen und für ihren jeweiligen Anwendungsbereich durch ihre eigene Gesetzgebung teilweise in einigen Einzelheiten verändert, um es an die jeweiligen regionalen Erfordernisse anzupassen. Aufgrund des historisch bedingt von den heutigen Landesgrenzen teilweise abweichenden Zuschnitts der Landeskirchen kann es also vorkommen, dass in einem Bundesland unterschiedliche Versionen des MVG gelten, wenn nämlich in einem Bundesland mehrere Gliedkirchen vertreten sind. Will man also wissen, welche betriebsverfassungsrechtliche Regelung genau gilt, so muss man nicht das Bundesland ermitteln, sondern die Gliedkirche, zu der das Dienstverhältnis gehört.
Inhalte des MVG (Mitarbeitervertretungsgesetzes) der EKD
Das MVG umfasst vor allem folgende Inhalte: Regelungen über die Wahl und Zusammensetzung der Mitarbeitervertretungen, die Amtszeit der Mitarbeitervertreter*innen, die Rechtsstellung der Mitglieder der Mitarbeitervertretung (MAV) , die Geschäftsführung der MAV, deren Befugnisse und Aufgaben, insbesondere die Ausgestaltung der betrieblichen Mitbestimmung, die Mitarbeiterversammlung, die Vertretung besonderer Mitarbeitergruppen, übergeordnete Ausschüsse und den kirchengerichtlichen Rechtsschutz.
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